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Nach 14 Jahren Diskussion haben National- und Ständerat endlich einen Kompromiss gefunden. Mit EFAS, sprich einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, werden die Finanzierungsunterschiede aufgehoben: Es gilt künftig also für Pflegeleistungen der gleiche Aufteilungsschlüssel zwischen Kanton und Krankenkasse. So wird es keinen Unterschied mehr machen, ob man im Spital übernachtet oder nicht und ob man Pflegeleistungen der Spitex oder des Pflegeheims bezieht. Neu werden die Gesamtkosten, sprich die „Grösse des Kuchens an Pflegeleistungen“, national festgelegt und dann nach einem fixen Kostenteiler („Aufteilung der Kuchenstücke) auf Kantone und Krankenkassen verteilt. In den nächsten sieben Jahren wird eine transparente Datenbasis geschaffen, auf welcher das neue System beruht. Besonders zufrieden ist senesuisse mit der ausdrücklichen Regelung in der Gesetzesänderung, dass die Tarife kostendeckend ausgestaltet sein müssen.


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