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Auf den 1. Oktober 2022 tritt die nächste Stufe der MiGeL-Anpassung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden Änderungen in der «B-Liste» vollzogen und es wird die neue «C-Liste» geschaffen. Die in diesen beiden Listen aufgeführten Materialien sind jeweils den Krankenkassen der betroffenen Leistungsempfänger zu verrechnen.


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