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Mehr als 3,5 Jahre nach Annahme der Motion im Parlament hat nun der Bundesrat endlich seine konkreten Vorstellungen zur Finanzierung der Ergänzungsleistungen bei Betreutem Wohnen präsentiert. Er unterbreitet zur öffentlichen Vernehmlassung – für welche wir allen Betrieben ein Muster senden werden, um maximale Kraft zu entfalten – eine Lösung, welche die Übernahme zusätzlicher Kosten durch die Kantone vorsieht. Namentlich sollen mit den Ergänzungsleistungen nebst einem Mietzuschlag für eine altersgerechte Wohnung auch folgende Leistungen finanzierbar werden: Notrufsystem, Haushaltshilfe, Mahlzeitendienst sowie Fahr- und Begleitdienste. Das wäre zumindest schon mal eine Verbesserung im Vergleich zu heute.


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