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Per 22.06.2020 hat der Bundesrat die „ausserordentliche Lage“ beendet. Die bisherige Notverordnung wurde aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt. Diese überträgt den Kantonen die weitgehende Verantwortung. Die wichtigsten Anpassungen sind:

  • Wegfall der Regelungen zu Arbeitstätigkeit von Risikopersonen und im Homeoffice
  • Reduktion der Abstandsregelung von 2 Metern zu 1,5 Meter (mehr als 15 Minuten)
  • Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten bei Nichteinhaltung der Distanz
  • Aufhebung der Sitzpflicht in Restaurants
  • Erlaubnis für Veranstaltungen bis zu 1000 Personen (mit Regeln ab 300 Personen)

 


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