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Ein weiteres wichtiges Urteil zu Gunsten der Pflegeheime ist gefallen: Das Bundesgericht wies die Klage der Krankenkassen in einem Musterprozess ab. Es stellte fest, dass die Kantone mangels nationaler Vorschrift selber festlegen dürfen, wann eine neue (wissenschaftlich fundierte) Version eines Pflegemessinstruments zur Anwendung gelange. Deshalb sei die Verwendung des neuen «RAI-Index 2016» in einem Solothurner Pflegeheim korrekt erfolgt und die insgesamt höheren Einstufungen nicht zu bemängeln. Nun sollten alle Kantone diesen neuen Index einführen!


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