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Wer für Pflege und Betreuung, für Sicherheit und Wohlergehen von Menschen in Abhängigkeitssituationen zuständig ist, setzt sich mit allem Können und Wissen für die ihm Anvertrauten ein.
Wer für Pflege und Betreuung, für Sicherheit und Wohlergehen von Menschen in Abhängigkeitssituationen zuständig ist, setzt sich mit allem Können und Wissen für die ihm Anvertrauten ein.
Gewisse Entscheide der Versicherer sind nachvollziehbar. Andere sind das Gegenteil davon.
Wenn es um das Wohl der Bewohner in Pflegeheimen geht, darf kein Aufwand gescheut werden – wenn es überhaupt in deren Interesse ist.
Ohne korrekt ausgefüllten Antrag läuft bei den Behörden nichts.
Mit ihrer Intervention bei der kantonalen Gesundheitsdirektion und Regressstellen sowie durch eigene Recherchen lösten die Angehörigen einen mittleren behördlichen Tsunami aus.
Doch doppelt genäht ist manchmal auch viermal so aufwändig.
Die Lage schien aussichtslos, die Diskussionen zogen sich in die Länge. Doch dann geschah das Wunder ...