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Bereits seit mehr als einem Jahr besteht für Pflegeheime die Pflicht, einem Anbieter für das elektronische Patientendossier (EPD) angeschlossen zu sein und dieses bewirtschaften zu können. Bund und Kantone erinnern uns immer wieder an diese Pflicht, welche aufgrund der technischen und organisatorischen Mängel aber mehr Frust als Lust bedeutet: Leider zeigt sich in der Praxis, dass noch viele Unzulänglichkeiten bestehen. Als Verband sind wir überzeugt davon, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen ein Gewinn ist. Deshalb müssen nun dringend nächste Entwicklungsschritte erfolgen, damit das – an sich sehr sinnvolle – Mittel des EPD durchsetzt (am besten inklusive elektronischer Medikamentenrezepte), besonders bei den Ärztinnen und Ärzten.

In unserer Stellungnahme fordern wir eine geeignete Ablagestruktur (das Wichtigste muss auf den ersten Blick erkennbar sein), ein Funktionieren über die verschiedenen Anbieter, den Verzicht auf eine Erfassungspflicht aller möglicher Daten sowie eine nachhaltige Finanzierung.

Unter diesem Link finden Sie die Stellungnahmen von senesuisse


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