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Die Suva hat eine Empfehlung zu Hygiene- und FFP-Atemschutzmasken im Gesundheitswesen zum Schutz vor Covid-19 formuliert. Nachdem sich senesuisse erfolgreich dafür eingesetzt hat, dass in Pflegeheimen erfolgte Covid-19-Ansteckungen als Berufskrankheit über die Unfallversicherung abrechenbar sind, ist die Suva dafür zuständig. Die Betriebe sollten also diesen Empfehlungen zum Tragen einer FFP2-Maske bei exponierten Situationen folgen.


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