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Das Parlament verabschiedet EFAS, auch für die Langzeitpflege:
Nach 14 Jahren Diskussion haben National- und Ständerat endlich einen Kompromiss gefunden: Für alle Pflegeleistungen gilt künftig ein einheitlicher Aufteilungsschlüssel zwischen Kanton und Versicherer. Auch die Langzeitpflege per Spitex oder im Pflegeheim wird künftig einheitlich abgerechnet, über die Krankenkasse, welche dann rund 27 Prozent den Kantonen weiterverrechnet. Das kantonal sehr unterschiedliche und meist unbefriedigende System der „Restfinanzierung“ wird dadurch ersetzt. Sofern das Referendum des VPOD nicht erfolgreich ist, gilt es, in den nächsten sieben Jahren eine transparente Datenbasis zu schaffen, auf welcher sich das neue System aufbauen lässt. Besonders zufrieden ist senesuisse mit der ausdrücklichen Regelung in der Gesetzesänderung, dass die Tarife kostendeckend ausgestaltet sein müssen.
09.528 | Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand

Das elektronische Patientendossier (EPD) soll verbessert werden:
Das Parlament sieht ein, dass die von ihm geschaffene Gesetzesregelung ungenügend ist. Deshalb will es nun in einem ersten Schritt die Übergangsfinanzierung sicherstellen – um einen vollständigen Stillstand zu vermeiden – und danach in einem zweiten Schritt die nötigen Nachbesserungen vornehmen. Trotz der Unklarheit über die Umsetzung des entscheidenden zweiten Schrittes hat der Nationalrat schon mal 30 Millionen Franken zum Überleben der Stammgemeinschaften gesprochen.
23.061 | Revision EPD (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

Entwicklung der Hilflosenentschädigung – Finanzierung von Betreuungsleistungen:
Der Nationalrat verpflichtet den Bundesrat zur Erstellung eines Berichts, wie die durch eine Weiterentwicklung der Hilflosenentschädigung gewisse offene Finanzierungsfragen zur Betreuung im Alter zumindest teilweise beantwortet werden können. Der Bundesrat hatte sich erfolglos gegen einen solchen Bericht ausgesprochen, auch wenn er die Auffassung teilt, dass die Betreuung im Alter eine grosse künftige Herausforderung darstellt. Dafür seien aber in erster Linie die Kantone zuständig, zudem laufe ja das Gesetzesprojekt für Ergänzungsleistungen im Betreuten Wohnen.
23.4326 | Entwicklung der Hilflosenentschädigung hin zu einem Betreuungsgeld


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