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In der Vernehmlassung zur Aufhebung der Schutzmassnahmen hat senesuisse gefordert, dass in Gesundheitsbetrieben vorerst eine Maskenpflicht beibehalten werden soll. Der Bundesrat ist unserer Argumentation gefolgt und hat bestätigt, dass zumindest bis Ende März in Spitälern und Pflegeheimen sowie im öffentlichen Verkehr die Maskenpflicht gilt, während die Zertifikatspflicht aufgehoben wurde. Weitere Regelungen für Pflegeeinrichtungen (etwa betreffend Testung oder Besuchsbeschränkungen) sind den Kantonen vorbehalten, mit Ausnahme der Maskenpflicht und der Isolationspflicht (bei positiv getesteten Personen) gelten keine schweizweiten Bestimmungen mehr.


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